Hygienevorgaben des Landes für den Schulbetrieb ab 04.04.2022 und für die schriftlichen Abiturprüfungen
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler am Edith-Stein-Gymnasium,
das Kultusministerium hat uns nun die entscheidenden Informationen darüber zugesandt, wie die Hygienemaßnahmen an Schulen mit Blick auf die Coronapandemie ab Montag, den 4. April 2022 aussehen werden. Außerdem sind wir über die Hygienevorgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen nach Ostern in Kenntnis gesetzt worden. Im Wesentlichen werden die bekannten Schutzmaßnahmen nicht mehr verpflichtend sein. Im Einzelnen bedeutet dies:
Maskenpflicht entfällt
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr.
Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen empfiehlt die Schulleitung des ESG dringend, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort
Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche zu testen. Von der Testpflicht ausgenommen sind quaran- tänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden.
Hygienevorgaben, Lüften und Abstand
Es wird dringend empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend, werden von der Schulleitung aber weiterhin dringend empfohlen.
Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.
Zutritts- und Teilnahmeverbote
Das Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen. Selbstverständlich haben auch absonderungspflichtige Personen weiterhin keinen Zutritt zur Schule.
Befreiung vom Präsenzunterricht
Schülerinnen und Schüler, die durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen, dass sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, können auch weiterhin auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden. Bereits bewilligte Befreiungen von der Präsenzpflicht bleiben gültig und müssen nicht widerrufen werden.
Veranstaltungen
Die Corona-Verordnung sieht ab dem 3. April 2022 bei Veranstaltungen keine Einschränkungen mehr vor. Dementsprechend ist bei Schulveranstaltungen nur noch zu beachten, dass in der Schule bzw. auf dem Schulgelände ein Zutrittsverbot für nicht quarantänebefreite Personen gilt, die keinen negativen Testnachweis vorlegen.
Hinsichtlich der Abschlussprüfungen und der Prüfungsvorbereitung ist Folgendes zu beachten:
Prüfungsräume
Vorbehaltlich der Entwicklungen in den nächsten Wochen werden die diesjährigen schriftlichen Abiturprüfungen nach Ostern ohne Einschränkungen durchgeführt. Das bedeutet, dass auch die räumliche Trennung von immunisierten bzw. getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schülern nicht mehr vorgenommen wird.
Hoffen wir gemeinsam darauf, dass die von der Politik vorgegebenen Lockerungsmaßnahmen zu keinen hohen Krankenständen in der Schüler- oder Lehrerschaft und damit zu keinen Einschränkungen im Präsenzunterricht führen. Die Erfahrungen der Pandemie haben uns eindrücklich vor Augen geführt, was wir an sich bereits wussten, nämlich dass der Präsenzunterricht von größter Bedeutung für die gesunde Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen ist und allen Formen von Fernunterricht vorzuziehen ist.
Bleiben Sie, bleibt gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter
Friedensfest findet statt!
Liebe Schulgemeinschaft,
für Samstag, den 26. März 2022 ist langanhaltender Sonnenschein angesagt. Unser Friedensfest zugunsten der Ukraine kann damit stattfinden. Wir freuen uns!
Beste Grüße
Daniel Krüger, Schulleiter
Coronamaßnahmen ab dem 20. März 2022
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Kultusministerium hat die Schulen nun offiziell über die Coronamaßnahmen an den Schulen informiert, die von heute bis einschließlich zum 2. April 2022 gelten werden. Bitte entnehmen Sie bzw. bitte entnehmt die Einzelheiten den angehängten Schreiben. Hier das Wichtigste im Überblick:
Testpflicht
Die Pflicht zur regelmäßigen Testung der Schülerinnen und Schüler wird von drei auf zwei Schnelltests pro Schulwoche reduziert. Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Klasse oder Lerngruppe eine Schülerin oder ein Schüler sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt. Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen, für die zwei freiwillige Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden können.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen.
Das Verbot mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen entfällt.
Sport- und Musikunterricht
Die bekannten Regelungen gelten im Wesentlich weiterhin. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den angehängten Schreiben.
Wir werden Sie und euch weiterhin auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter
Schreiben des Kultusministeriums zu den neuen Regelungen
Übersicht über die aktuellen Regelungen für Schulen ab 19. März 2022
Friedensandachten
Seit dem 24. Februar beherrscht der Krieg in der Ukraine die Nachrichten. Auch unsere Schülerinnen und Schüler beschäftigt, was in der Ukraine passiert und wieviele Menschen nun ihr Heimatland verlassen müssen.
Die Fachschaft katholische und evangelische Religion hat für alle Klassen in den jeweiligen Religionsstunden Friedensandachten angeboten, um innezuhalten und für den Frieden zu beten.
Die Klassen haben das Angebot dankbar angenommen und kamen für die jeweils 20 minütigen Andachten in die Aula. Unser Religionslehrer Jörg Muhm hatte für jede Klassenstufe eine Geschichte ausgesucht, die zum Nachdenken über Frieden einlud. Die 5. Klassen beispielsweise wurden angeregt, darüber nachzudenken, wie man "Frieden" spielt, denn "Krieg" zu spielen kann sich jede und jeder, die oder der mal am Computer spielt, vorstellen. Aber "Frieden" spielen? Wie geht das?
In einer anderen Geschichte für die größeren Schülerinnen und Schüler war von den vier Kerzen Frieden, Liebe, Glauben und Hoffnung die Rede. Ein gemeinsames Gebet und ein Lied regten die Beteiligten dazu an, selbst einmal zur Ruhe zu kommen, den Gedanken über Krieg und Frieden Raum zu geben und der Hoffnung auf Frieden Ausdruck zu verleihen.
Christine Kutzner-Apostel
Qualifiziert: 5 Schüler:innen im Länderfinale von „Jugend präsentiert“ !
Eva Hiller, Lilian Treffinger, Sidney Huber, Yannik Tobian und Greta Neurohr - gleich 5 ESG-Schüler:innen konnten mit ihren Videos die „Jugend präsentiert“-Jury überzeugen und sich für das Länderfinale Baden-Württemberg qualifizieren.
Die Wettbewerbsaufgabe bestand darin, in einer maximal 5-minütigen Präsentation eine naturwissenschaftlich-mathematischen Frage zu stellen und verständlich zu beantworten. Welches Thema und welche Präsentationsform die Teilnehmenden wählen, stand ihnen dabei frei.
Entsprechend vielfältig waren die Beiträge: Eva und Lilian beschäftigten sich in ihrem Beitrag mit dem Thema Kryptologie und der Frage, wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Handy-Nachrichten funktioniert. Was passiert, wenn man von einem Schwarzen Loch eingesaugt wird, erklärten Sidney und Yannik in ihrem Video. Ebenfalls im Weltall war Gretas Thema verortet: Ein Rock-Konzert im Weltall - ist das möglich?
"Ziel des Wettbewerbs ist es Jugendliche in ihrer Präsentationskompetenz zu stärken. Das offene Format bietet dabei viel Raum für kreative Umsetzungen.", erklärt Anke Richert, die das Projekt gemeinsam mit Deutschlehrerin Nathalie Lindauer betreut hat und sich über den tollen Erfolg freut.
Vor dem Länderfinale, das für Baden-Württemberg am 09. April 2022 in Heidelberg stattfinden wird, wartet auf die 10.-Klässler noch ein besonderes Angebot: In speziellen Präsentationstrainings erhalten sie von Rhetorik-Expert:innen der Universität Tübingen individuelle Tipps zur Präsentationskompetenz.
Ob es dann sogar für den Einzug ins Bundesfinale, das am 18. September 2022 in Berlin stattfindet, reicht, muss sich zeigen. Wir drücken die Daumen!
„Jugend präsentiert“ ist eine bundesweite Bildungsinitiative der Klaus Tschira Stiftung, Heidelberg, in Kooperation mit Wissenschaft im Dialog, Berlin. Die Initiative wurde 2011 mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Präsentationskompetenz und das Verständnis von naturwissenschaftlich-mathematischen Themen in der Schule zu fördern.
Mehr zum Wettbewerb: https://jugend-praesentiert.de/
Anke Richert

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